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gesunder Umgang mit der Sonne

Wir alle lieben das Licht und die Wärme der Sonne. Wenn sie scheint, verbringen wir gerne viel Zeit im Freien, treiben draußen Sport oder treffen Familie, Freunde und Freundinnen. Doch UV-Strahlen sind gefährlich, deshalb sollten wir stets auf ausreichenden Sonnenschutz achten, um unsere Haut vor zu intensiver Sonnenstrahlung zu schützen.

UV-Strahlung gilt aufgrund der derzeitigen Erkenntnisse als der bedeutsamste Risikofaktor bei der Entstehung von Hautkrebs. Leider unterschätzen immer noch viele Menschen die Strahlungskraft der Sonne, deshalb steigt die Zahl der Hautkrebserkrankungen in Deutschland stetig an.

Jährlich erkranken etwa 300.000 Menschen neu an „hellem Hautkrebs“ (Basaliom, Plattenepithelkarzinom und andere). Beim „schwarzen Hautkrebs“, dem malignen Melanom, sind es pro Jahr an die 35.000 Krebsneuerkrankungen. Ein bewusster Umgang mit natürlicher wie künstlicher UV-Strahlung ist unerlässlich, denn es spielt keine Rolle, ob die ultraviolette Strahlung von der Sonne oder aus dem Solarium stammt.

Mit konsequentem Sonnenschutz und regelmäßiger Früherkennung lassen sich viele Erkrankungen und auch Todesfälle vermeiden.

Tipps zum richtigen UV-Schutz

Der sicherste Schutz besteht darin, übermäßige und starke Sonneneinwirkung zu vermeiden, sich gut und regelmäßig einzucremen, Haut und Augen durch geeignete Bekleidung bzw. Sonnenbrille zu schützen, sowie grundsätzlich keine Solarien zu nutzen.
 

Quellen:
www.bfs.de/DE/themen/opt/uv/schutz/tipps/tipps.html (abgerufen am 04.08.2021)
www.leitlinienprogrammonkologie.de/leitlinien/hautkrebs-praevention (abgerufen am 04.08.2021)

Hintergrundwissen zum Thema

Das Sonnenlicht setzt sich aus sichtbarem Licht, infraroter Wärmestrahlung und ultravioletter (UV) Strahlung zusammen, die in drei Bereiche unterteilt wird:
 

  • UV-A-Strahlung erreicht weitgehend unbehindert die Erdoberfläche und dringt durch die Oberhaut bis in die Lederhaut ein. Das lässt die Haut frühzeitig altern.
  • UV-B-Strahlen werden im All weitgehend zurückgehalten. Die Reststrahlung wirkt vorwiegend in der Oberhaut. Im Vergleich zur UV-A-Strahlung ist sie kurzwelliger und damit energiereicher. Sie kann die Haut akut durch einen Sonnenbrand schädigen und chronisch zu Hautkrebs führen.
  • UV-C-Strahlung ist sehr kurzwellig, wird von der Ozonschicht ausgefiltert und erreicht die Erdoberfläche nicht.

Unsere Haut reagiert auf jegliche UV-Strahlung mit einem eigenen Abwehrmechanismus – ganz egal, ob die Strahlung von der Sonne oder aus dem Solarium stammt.
 

  • Lichtschwiele aufbauen: Die Oberhaut verdickt sich und hält so einen Teil der UV-Strahlen zurück. An verschiedenen Körperstellen bildet sich die Lichtschwiele unterschiedlich stark aus.
  • Melanin produzieren: Der Körper versucht, das UV empfindliche Erbgut in den Zellkernen der Hautzellen zu schützen. Dafür werden die Pigmentzellen (Melanozyten) aktiv und bilden das bräunlich-schwarze Melanin, das sich – in so genannte Melanosomen verpackt – wie ein schützender Mantel um die Zellkerne legt. Dieser Vorgang wird als Bräunung der Haut wahrgenommen.
  • UV-Schäden reparieren: Parallel dazu versucht der Körper, die bereits eingetretenen Hautschäden zu beseitigen.

Übermäßige und wiederholte ultraviolette (UV-)Strahlung ist der größte Risikofaktor für Hautkrebs. Dabei ist egal, ob es sich um natürliche Strahlung durch die Sonne oder künstliche UV-Strahlung im Solarium handelt. Überschreitet die UV-Strahlung einen gewissen Grenzwert reichen die natürlichen Schutzmechanismen der Haut nicht mehr aus. Das UV-Licht dringt auch in tiefere Hautschichten vor und führt dort zur Ausschüttung von entzündungsvermittelnden Botenstoffen, die den typischen Sonnenbrand mit Rötung, Schwellung, Brennen und Jucken hervorrufen. Doch auch wenn kein Sonnenbrand spürbar oder sichtbar war oder bereits verheilt ist, kann die UV-Strahlung einen bleibenden Schaden in den Hautzellen hinterlassen. Mit jeder neuen starken UV-Bestrahlung und jedem neuen Sonnenbrand summieren und verfestigen sich die Schäden und begünstigen unter Umständen Jahre später die Entstehung von Hautkrebs. Gefährdet sind Menschen jeden Alters. Auch der Alterungsprozess der Haut, infolge von Pigmentflecken und Faltenbildung, wird durch UV-Strahlung beschleunigt.

Nicht jeder verträgt das gleiche Maß an Sonne. Entscheidend ist hier der Hauttyp. Experten unterscheiden 6 Hauttypen. Der Hauttyp sollte durch einen Dermatologen bestimmt werden.
 

  • Hauttyp I ist besonders empfindlich. Er zeichnet sich durch eine sehr helle, extrem empfindliche Haut, helle Augen, rotblondes Haar und sehr häufig durch Sommersprossen aus. Hauttyp I bräunt nie und bekommt sehr schnell einen Sonnenbrand. Kinder und Senioren sollten sich an diesem Hauttyp orientieren.
  • Hauttyp II zeichnet sich durch helle, empfindliche Haut, blaue, graue, grüne oder braune Augen, blonde bis braune Haare und häufig durch Sommersprossen aus. Hauttyp II bräunt kaum bis mäßig und bekommt oft einen Sonnenbrand.
  • Hauttyp III hat eine helle bis hellbraune Haut, graue oder braune Augen und dunkelblonde bis braune Haare. Sommersprossen sind selten. Hauttyp III bräunt schneller als Hauttyp II.
  • Hauttyp IV hat hellbraune, olivfarbene Haut, braune bis dunkelbraune Augen und dunkelbraunes Haar. Hauttyp IV bräunt schnell.
  • Hauttyp V hat dunkelbraune Haut, dunkelbraune Augen und dunkelbraunes bis schwarzes Haar.
  • Hauttyp VI hat dunkelbraune bis schwarze Haut, dunkelbraune Augen und schwarze Haare.


Quelle: https://www.bfs.de/DE/themen/opt/uv/wirkung/hauttypen/hauttypen.html
 

Die Wahl des Lichtschutzfaktors ist abhängig vom Hauttyp und der Zeitspanne, in der die Haut der Sonne ausgesetzt sein kann, ohne einen Sonnenbrand zu bekommen. Im Durchschnitt beträgt diese Zeit abhängig von Hauttyp, Jahreszeit und Ort, zwischen 5 bis 30 Minuten. Die Aufenthaltsdauer mit entsprechendem Sonnenschutz kann man selbst berechnen: Eigenschutzzeit in Minuten mal verwendeter Lichtschutzfaktor. Man sollte jedoch die maximale Verweildauer in der Sonne nicht ausreizen und sich regelmäßig nachcremen.

Der Schutz eines Sonnenschutzproduktes ist abhängig von der aufgetragenen Menge. Darum sollte das Produkt immer großzügig aufgetragen werden und regelmäßig nachgecremt werden. Die Faustregel hierfür ist:
 

  • Mindestens 1 Teelöffel (6ml) für das Gesicht
  • Mindestens 3 Esslöffel (ca. 40ml) für den Körper
  • Besonders folgende Bereiche werden gerne oft vergessen: Nacken, obere Brust, die Hinterseite der Beine, Füße und Ohren.
  • Wichtig: Sonnencreme immer vor dem Sonnenbaden auftragen, um einen sofortigen Schutz zu gewährleisten. Nach dem Sport, wenn man schwitzt, nach dem Schwimmen und Abtrocknen bitte erneut eincremen.


Der Sonnenschutz verlängert sich NICHT durch erneutes Auftragen. Deshalb ist es ratsam von Beginn an einen höheren Lichtschutzfaktor zu wählen, um die Haut ausreichend zu schützen. Erneutes Auftragen ist jedoch ebenso wichtig, um den Schutz aufrecht zu erhalten, vor allem nach dem Baden, Schwimmen und Abtrocknen.

Vor allem bei kleinen Kindern ist die natürliche Hautbarriere und der körpereigene Schutzmechanismus noch nicht völlig ausgebildet. Die Haut kann weder eine Lichtschwiele noch genügend Pigmente bilden und ist deshalb sehr durchlässig für UV-Strahlen, welche schneller die UV-anfälligen Stammzellen erreichen. Die volle Dicke der Haut und die „Fähigkeit Bräune zu entwickeln“, ist erst im Teenageralter voll ausgebildet. Aus diesem Grund ist Kinderhaut besonders anfällig und benötigt besonderen Schutz vor UV-Strahlen. Häufige Schäden durch UV-Strahlen im Kindesalter können später zu Hautkrebs führen, darum sollte für Kinder immer ein sehr hoher Lichtschutzfaktor gewählt werden. Kleinkinder sollten grundsätzlich keiner direkten Sonnenstrahlung ausgesetzt werden und zusätzlich durch Kleidung, einem Sonnenschutzprodukt > LSF 30 und Sonnenhüte geschützt werden. Säuglinge gehören gar nicht in die Sonne!

Viele Landeskrebsgesellschaften führen in Kindergärten das Projekt: SunPass – gesunder Sonnenspaß für Kinder“ durch, um Eltern und Erzieher im richtigen Umgang mit der Sonne zu schulen.

Hautkrebs ist heilbar, wenn er frühzeitig erkannt wird! Gehen Sie deshalb regelmäßig zum Hautkrebsscreening. Die Gesetzlichen Kassenversicherungen übernehmen für Versicherte ab 35 Jahren die Kosten für diese Früherkennungsuntersuchung bei entsprechend zertifizierten Hausärzten oder Hautärzten. Als Regelleistung gilt die Blickdiagnose. Viele Kassen übernehmen aber auch die Untersuchung mit einem Auflichtmikroskop.

Und unabhängig davon gilt immer: Lassen Sie alle Hautveränderungen vom Hautarzt abklären!

Die ABCDE-Regel gibt erste Hinweise auf abklärungsbedürftige Veränderungen:

A wie Asymmetrie:
achten Sie auf Flecken mit einer unsymmetrischen Form.
B wie Begrenzung: auffällig sind Flecken mit unscharfen, gezackten oder ausgefransten Rändern.
C wie Colour: sind die Flecken schwarz oder mehrfarbig.
D wie Durchmesser: sind die Flecken im Durchschnitt größer als 5 Millimeter oder werden sie größer.
E wie Entwicklung / Erhabenheit: innerhalb kurzer Zeit entstandene neue Flecken auf sonst flachem Grund oder ein sich plötzlich in Form, Struktur oder Farbe verändernder Fleck

Ihr Ansprechpartner im Fall der Fälle:
Die Landeskrebsgesellschaften beantworten Ihre Fragen zur Krebsfrüherkennung. Im Fall einer Erkrankung beraten wir Betroffene und helfen Ihnen bei der Bewältigung der Situation.

Hier finden Sie in jedem Bundesland den richtigen Ansprechpartner: https://www.krebsgesellschaft.de/landeskrebsgesellschaften.html

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Die Landeskrebsgesellschaften beantworten Ihre Fragen zur Krebsfrüherkennung. Im Fall einer Erkrankung beraten wir Betroffene und helfen Ihnen bei der Bewältigung der Situation.

Hier finden Sie in jedem Bundesland den richtigen Ansprechpartner: www.krebsgesellschaft.de/landeskrebsgesellschaften.html
 

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